Physiotherapie
Physiotherapie wird i.d.R. durch ärztlich verordnet. Als
Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden die Kosten von
Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie zahlen hierbei lediglich die
gesetzlich festgelegte Zuzahlung von 10 Euro Rezeptgebühr zzgl.
10% der Behandlungskosten pro Verordnung.
Sind Sie von der Zuzahlung befreit, ist dies auf der Verordnung
vermerkt und die Zuzahlung entfällt. Für Kinder unter 18 Jahren
entfällt die Zuzahlung ebenfalls.
Osteopathie
Die Kosten für osteopathische Behandlungen sind
Privatleistungen. Diese werden durch die private
Krankenversicherung, private Zusatzversicherungen oder durch
die Beihilfe ganz oder teilweise übernommen. Unter welchen
Vorraussetzungen gesetzlichen Krankenkassen die Kosten
osteopathische und naturheilkundliche Behandlungen übernehmen
oder bezuschussen ist unterschiedlich, klären Sie direkt mit
Ihrer Krankenkasse.
Honorare für osteopathische Behandlungen werden nach dem Gebühren der aktuellen Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH 1985) berechnet. Nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig (mind. 24 Std.) vorher abgesagte Termine werden mit der Hälfte des regulären Honorarsatzes in Rechnung gestellt