Kosten

Physiotherapie
Physiotherapie wird i.d.R. durch ärztlich verordnet. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie zahlen hierbei lediglich die gesetzlich festgelegte Zuzahlung von 10 Euro Rezeptgebühr zzgl. 10% der Behandlungskosten pro Verordnung.
Sind Sie von der Zuzahlung befreit, ist dies auf der Verordnung vermerkt und die Zuzahlung entfällt. Für Kinder unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung ebenfalls.

Osteopathie 
Die Kosten für osteopathische Behandlungen sind Privatleistungen. Diese werden durch die private Krankenversicherung, private Zusatzversicherungen oder durch die Beihilfe ganz oder teilweise übernommen. Unter welchen Vorraussetzungen gesetzlichen Krankenkassen die Kosten osteopathische und naturheilkundliche Behandlungen übernehmen oder bezuschussen ist unterschiedlich, klären Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Honorare für osteopathische Behandlungen werden nach dem Gebühren der aktuellen Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH 1985) berechnet. Nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig (mind. 24 Std.) vorher abgesagte Termine werden mit der Hälfte des regulären Honorarsatzes in Rechnung gestellt